TL;DR: Sony Music Publishing, Warner Chappell Music und weitere Musikverlage haben Ende August 2026 Anthropic sowie Dario Amodei und Benjamin Mann verklagt. Laut Klage soll Material aus zehntausenden geschützten Kompositionen unerlaubt beschafft und zum Training von Claude verwendet worden sein. Das sind Vorwürfe der Kläger; ein Gericht hat darüber noch nicht entschieden.
- Die Klage wurde am 28. August 2026 im Northern District of California eingereicht.
- Sie betrifft nach Darstellung der Kläger Songtexte und Notenmaterial.
- Vorgeworfen werden unter anderem Torrent-Downloads, Scraping und Nutzung von Pirateriequellen.
- Die Beklagten bestreiten beziehungsweise verteidigen vergleichbare Trainingspraktiken in anderen Verfahren mit Fair-Use-Argumenten.
- Eine theoretische Maximalrechnung ist nicht mit einem zugesprochenen Schaden gleichzusetzen.
Worum es in der neuen Klage geht
Die Kläger werfen Anthropic eine gross angelegte, unerlaubte Beschaffung geschützter Werke vor. Neben dem Unternehmen werden CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann als Beklagte genannt. Nach Medienberichten und der Klagedarstellung geht es nicht nur um Ausgaben von Claude, sondern auch um die Herkunft von Trainingsmaterial.
Wichtig: Eine Klageschrift beschreibt die Position der Kläger. Die darin enthaltenen Behauptungen sind noch keine gerichtlich festgestellten Tatsachen.
Die zentralen Vorwürfe
Laut Klage soll Anthropic Songtexte und Notenmaterial unter anderem aus Library Genesis und der Pirate Library Mirror sowie durch Scraping lizenzierter Lyrics-Dienste beschafft haben. Die Verlage sprechen von «tausenden und abertausenden» Werken beziehungsweise zehntausenden betroffenen Kompositionen.
Damit berührt der Fall zwei getrennte Rechtsfragen:
- War die Beschaffung und Vervielfältigung der Trainingsdaten rechtmässig?
- Erzeugen oder speichern die Modelle geschützte Inhalte in einer Weise, die Rechte verletzt?
Die rechtliche Bewertung kann je nach Werk, Quelle, Nutzungsschritt und Beweislage unterschiedlich ausfallen.
Warum die Summe von 150'000 Dollar pro Werk irreführend sein kann
Im US-Urheberrecht können bei vorsätzlicher Verletzung gesetzliche Schäden von bis zu 150'000 US-Dollar pro Werk verlangt werden. Multipliziert man diesen Höchstbetrag mit sehr vielen Werken, entstehen theoretisch Milliardenbeträge.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Summe automatisch zugesprochen wird. Das Gericht muss unter anderem Verletzung, Werkzahl, Vorsatz, Beweise und mögliche Einwände prüfen. Schlagzeilen über eine «Milliardenklage» beschreiben daher eher das maximale Risiko als ein feststehendes Ergebnis.
Welche Bedeutung der Fall hat
Der Konflikt zeigt, dass die Auseinandersetzung um KI-Training zunehmend die Herkunft der Daten in den Mittelpunkt stellt. Für KI-Anbieter reicht es möglicherweise nicht, nur die Modellnutzung als transformativ zu beschreiben; sie müssen auch erklären können, wie Trainingsmaterial beschafft wurde.
Für Rechteinhaber geht es um Kontrolle, Vergütung und Lizenzmodelle. Für Nutzende ändert die Klage zunächst nichts am Zugang zu Claude. Langfristig können solche Verfahren jedoch beeinflussen, welche Daten verwendet, dokumentiert und lizenziert werden.
Mehr Hintergrund bietet der Beitrag KI und Urheberrecht.
Häufige Fragen
Ist Anthropic bereits verurteilt worden?
Nein. Es handelt sich um eine neue Klage. Die Vorwürfe müssen im Verfahren geprüft werden.
Geht es nur um ausgegebene Songtexte?
Nein. Die Klage richtet sich laut Berichten besonders auch gegen die behauptete Beschaffung und Nutzung von Trainingsdaten.
Ist jedes Training mit geschützten Werken illegal?
Das ist in den USA rechtlich umstritten und vom konkreten Fall abhängig. Fair Use wird anhand mehrerer Faktoren beurteilt. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.
Fazit
Die Klage ist relevant, weil sie Trainingsdaten, Datenbeschaffung und Modelloutput gemeinsam angreift. Ob Anthropic haftet und in welcher Höhe, ist offen. Seriös ist deshalb eine klare Trennung zwischen den Behauptungen der Kläger, der Verteidigung und späteren gerichtlichen Feststellungen.
Quellen
- Sony and Warner sue Anthropic – Axios
- Sony Music and Warner Chappell join Anthropic copyright fight – Fortune
- Sony Music Publishing and Warner Chappell sue Anthropic – Music Business Worldwide
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.